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Gewässer in Pirna

Im Pirnaer Stadtgebiet gibt es fließende und stehende Gewässer – angefangen von der Elbe bis zu kleinen Gewässerbetten, die nur zeitweise Wasser führen. Doch nicht für jedes dieser Gewässer hat die Stadt Pirna die Unterhaltungspflicht.

Die Elbe ist eine sogenannte Bundeswasserstraße und liegt somit in der Zuständigkeit des Bundes. Für die Unterhaltung und den Bau der Gewässer erster Ordnung ist der Freistaat Sachen zuständig. Diese Gewässer sind in Pirna die Gottleuba, die Wesenitz, die Seidewitz sowie die Bahre.

Für die übrigen natürlichen Gewässer, die Gewässer zweiter Ordnung, ist in der Regel die Gemeinde – also die Stadt Pirna – zuständig. Künstliche und stehende Gewässer fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde. Hier ist der Eigentümer des Grundstückes, mit dem das Gewässer verbunden ist, in der Pflicht.

Die Unterhaltungsleistung der Stadt Pirna an den Gewässern 2. Ordnung umfasst die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Insbesondere werden die Sohlen sowie die Uferbereiche gesichert, damit der reguläre Wasserabfluss gewährleistet ist. Zudem wird die ökologische Funktion erhalten und gefördert um den Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu sichern. Zur Vorsorge werden die Gewässer teilweise auch in der Art unterhalten, dass die Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis für mittlere Regenereignisse gewährleistet werden kann.

Eine besondere Funktion bei der ökologischen und hydraulischen Erhaltung der Gewässer kommt dem Gewässerrandsteifen zu. Hier sind die Eigentümer der Grundstücke am Gewässer oder die Nutzungsberechtigten in der Pflicht. Die Gewässerrandstreifen sollen im Hinblick auf ihre Funktionen bewirtschaftet und gepflegt werden.

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