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Bebauungsplan

Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden.

Der Bebauungsplan erfasst, im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, nur abgegrenzte Teilbereiche des Stadtgebietes, d.h. einzelne Grundstücke, entsprechend einer zu lösenden Planungsaufgabe. Eine Planungsaufgabe ergibt sich immer dann, wenn es nötig ist, die städtebauliche Entwicklung eines Teils der Stadt flurstücksgenau zu steuern. Diese Entscheidung wird vom Stadtrat getroffen. Einen Anspruch auf einen Bebauungsplan gibt es jedoch nicht.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne stehen im Geoportal  zur Verfügung.

Entstehung eines Bebauungsplanes

Das Planverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates offiziell eingeleitet und ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. So erfährt die Öffentlichkeit, dass und wo geplant wird. Ebenso wird die Planung im Verlauf des Verfahrens mit den Nachbargemeinden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Der Bebauungsplan wird als kommunale Satzung vom Stadtrat beschlossen. Die Rechtskraft (rechtliche Gültigkeit) tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung ein. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, wo und wann der Plan von jedermann eingesehen werden kann.

Inhalt eines Bebauungsplanes

Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in § 9 des Baugesetzbuches abschließend geregelt. Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen werden durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung ergänzt. Neben diesen verbindlichen Festsetzungen zur baulichen Nutzung können ebenfalls nachrichtliche Übernahmen von anderen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Denkmale, Schutzgebiete) und landesrechtliche Regelungen (z.B. baugestalterische Vorschriften) sowie die Erschließung festgesetzt werden.

Als ökologische und gestalterische Grundlage eines Bebauungsplanes wird ein Grünordnungsplan aufgestellt bzw. integriert.

Bestandteil eines Bebauungsplanes ist weiterhin eine Begründung, sie dient der Information der Bürger und der Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten, über vorgesehene Planungsinhalte sowie über Entscheidungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bekanntmachung eines Bebauungsplanes

So wie der Aufstellungsbeschluss wird auch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes, des Entwurfes bzw. die Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt gemacht, denn jeder hat das Recht, Anregungen zur Planung vorzubringen. Dies kann während der öffentlichen Auslegung sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung geschehen oder im Rahmen von öffentlichen Bürgerversammlungen. Der Stadtrat entscheidet dann, ob die Anregungen und Bedenken der Bürger, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange berücksichtigt oder zurückgewiesen werden.

Abschließend wird der Bebauungsplan vom Stadtrat als Satzung beschlossen und daraufhin bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan dann in Kraft.

Auswirkungen eines Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist daher auch für jedermann rechtsverbindlich. Die Realisierung und Einhaltung der Festsetzungen zur baulichen Nutzung werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauordnung der Stadt Pirna) geprüft.

Ein Bebauungsplan kann durchaus auch vorsehen, dass ein Grundstück anders genutzt (und bebaut) werden soll als das bisher der Fall ist. Aber vorerst genießt diese Nutzung und die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung Bestandsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gestattet werden.