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Winterdienst der Stadt Pirna – Stadt bittet um Wahrnehmung der Anliegerpflichten

Die kalte Jahreszeit klopft an die Tür und während die einen ihre Glühweinvorräte auffüllen, wurden im städtischen Bauhof die Vorbereitungen für den anstehenden Winterdienst abgeschlossen und u.a. 200 Tonnen Streusalz eingelagert.

Die Stadt Pirna gewährleistet auf den Busstrecken, den Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Gefällestücken und gefährlichen Abschnitten einen ständigen Winterdienst. Bei übermäßigem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten auch auf den restlichen Straßen eine Räumung und Streuung.

Ab 2:30 Uhr fährt der Einsatzleiter eine festgelegte Kontrollrunde zur Feststellung des Straßenzustandes; ab 3:30 Uhr sind die Streufahrzeuge im Einsatz. Die Winterdienstarbeiten enden gegen 20:00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu Spurrinnen, Eisbildung und leer gewordenen Streugutbehältern an das Bürgerbüro oder das Sekretariat der Fachgruppe Tiefbau. Meldungen können auch über das Kontaktformular zum Fachdienst Straßenunterhaltung gesendet werden.
Wie jedes Jahr sind auch alle Anlieger gefordert und werden gebeten, ihren Anliegerpflichten nachzukommen. Diese Pflichten sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Die vollständige Satzung findet sich im Bereich Ortsrecht unter der Rubrik "Verkehrsflächen und -anlagen".

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder durch ein höchstens 10 m breites unbebautes städtisches Grundstück von ihr getrennt sind.
  • Gehwege sind auf drei Viertel ihrer Breite zu räumen und zu streuen, bei Gehwegbreiten von unter einem Meter auf ganzer Breite. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze behandelt werden. Den Gehwegen gleichgestellt sind solche Anlagen wie Treppen, Radwege, Parkstreifen und Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen.
  • Die Räumung und Streuung der Aufstellflächen an Übergängen und der Bushaltestellen zur Gewährleistung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs gehören zu den Anliegerpflichten!
  • Die Gehwege müssen werktags bis 7:30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

Die Stadt Pirna bittet zu beachten, dass die Beschilderung „Kein Räum- und Streudienst“ an einigen Geh- und Radwegen darauf hinweist, dass keinerlei Räumung und Streuung erfolgt. Auch die Anlieger sind dann von dieser Pflicht befreit. Die Aufstellung oder Anbringung dieser Beschilderung an öffentlichen Wegen ist der Stadtverwaltung Pirna vorbehalten.

Die Stadt Pirna bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, sich auf die veränderten Verkehrsbedingungen in der Winterperiode einzustellen und alle Vorkehrungen zu treffen, um die Anliegerpflichten erfüllen zu können.