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Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an Bundeswehr – Bis zum 31. Dezember 2020 kann schriftlich widersprochen werden

Die Meldebehörden übermitteln gemäß gesetzlicher Grundlage jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:

  • den Familiennamen,
  • den Vornamen,
  • die gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung erfolgt zu dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial für den Dienst in der Bundeswehr. Bis 31. März 2021 werden demzufolge die Daten von männlichen und weiblichen Personen des Geburtsjahrganges 2004 an die Bundeswehr übermittelt.

Bis zum 31. Dezember 2020 können alle Betroffenen o.g. Datenübermittlung auf Grundlage des Bundesmeldegesetztes widersprechen. Für Anträge, die nach dem 1. Januar 2021 eingehen, kann das Wirksamwerden des Widerspruches nicht garantiert werden.

Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Pirna, Einwohnermeldeamt, Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu erklären. Er gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei dem Betroffenen gelöscht.