Hauptlogo
Baustellen & Verkehr Stadt

Neue Verordnung über Parkgebühren in Pirna – Mehr Aufenthaltsqualität für alle Nutzer des öffentlichen Straßenraums

Seit Anfang Mai 2021 gilt für die Stadt Pirna eine neue Verordnung über Parkgebühren.

Der Stadtrat hatte die Änderung in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen. Der Vorschlag zur Neugestaltung der Parkraumbewirtschaftung wurde im Beirat für Stadtentwicklung und Lokale Agenda vorab des Beschlusses intensiv zwischen sachkundigen Einwohnern, Vertretern des Stadtrates und der Stadtverwaltung diskutiert. Der Beirat formulierte im Ergebnis der Diskussionen eine einstimmige Empfehlung zum Beschluss.

Für alle zustimmenden Fraktionen stand beim Beschluss die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Bürger, Gäste und Anwohner zentral im Vordergrund. Grundlage für den Beschluss ist der ebenfalls vom Stadtrat bereits 2015 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030. Der VEP sieht eine Steigerung der Attraktivität der Innenstadt für Bewohner, Besucher und Kunden, u.a. durch ein besseres Parkraummanagement, vor. Der VEP 2030 verfolgt das Szenario „Umwelt“. Im Vordergrund steht die umweltfreundliche Mobilität. Außerdem soll das Angebot für alle Mobilitätsarten attraktiver gestaltet werden.

Um den VEP 2030 zu konkretisieren hat die Stadtverwaltung Pirna Ende 2020 eine Parkraumerhebung in der Pirnaer Innenstadt durch ein Fachbüro durchführen lassen. Die Untersuchung zeigte deutlich: Die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in der Innenstadt sind ganztägig auf einem hohen Niveau ausgelastet. Das führt u.a. zu erhöhtem und für alle Beteiligten sehr anstrengenden Suchverkehr. Das Parkangebot in der Innenstadt kann rein aus Platzgründen kaum erweitert werden, um diesen Suchverkehr abzumildern. Gleichzeitig sind außerhalb des öffentlichen Straßenraumes selbst zu Spitzenzeiten ausreichend freie Kapazitäten in den nahegelegenen Parkhäusern vorhanden. Hauptsächlicher Grund dafür war eine unterschiedliche Preispolitik, denn das Parken im öffentlichen Straßenraum war günstiger als in den Parkhäusern. Aus diesem Anlass entschloss sich der Stadtrat, über eine neue Parkgebührenordnung lenkend einzugreifen.

 

Die angepasste Parkraumbewirtschaftung stützt sich auf drei Säulen:

  • verschiedene Gebührenzonen,
  • eine deutliche Erweiterung der Bewirtschaftungszeit und
  • eine Erhöhung der Tarife.
     

Für das Parken auf Parkflächen werden je angefangene halbe Stunde folgende Gebühren erhoben:

  • in der Zone 1 eine Gebühr von 1,50 Euro (Mindestgebühr 3,00 Euro),
  • in der Zone 2 eine Gebühr von 1,00 Euro (Mindestgebühr 2,00 Euro),
  • in der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro (Mindestgebühr 0,50 Euro).
     

Die Zone 1 besteht aus dem Marktplatz.
Die Zone 2 umfasst die Altstadt, ohne den Marktplatz.
Die Zone 3 umfasst das übrige Stadtgebiet.
 

In den Zonen 1 und 2 werden von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr Gebühren erhoben, in der Zone 3 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und samstags zwischen 8 und 14 Uhr.
 

Genutzt werden können neben den Stellflächen im öffentlichen Straßenraum die vier innenstadtnahen Parkhäuser, die ausreichend Kapazitäten vorhalten:

  • Parkhaus Am Steinplatz,
  • Parkhaus Altstadt,
  • Parkhaus Innenstadt an der B172 sowie das
  • Parkhaus im Scheunenhofcenter.

Die Parkscheinautomaten werden sukzessive im laufenden Betrieb umgestellt.