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IndustriePark Oberelbe (IPO)

IPO nimmt Kontakt mit Grundstückseigentümern auf – Nächster Schritt in Richtung Grunderwerb/Teilbaufläche „Technologiepark Feistenberg“ Pirna

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna, Geschäftsbesorger des Zweckverbandes Industriepark Oberelbe, hat am heutigen Tag alle Grundstückseigentümer angeschrieben, deren Flächen im Gebiet des Bebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ der Gemarkung Pirna liegen und über den derzeitigen Planungsstand und die weiteren Entwicklungsschritte informiert.

Bereits im Vorfeld hatte der Zweckverband den Gutachterausschuss des Landratsamtes Pirna mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Kaufpreisermittlung beauftragt. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und kann durch die Eigentümer über die Geschäftsstelle bei der Pirnaer Stadtentwicklungsgesellschaft eingesehen werden. Dieses Gutachten ist Grundlage zur Abstimmung hinsichtlich des Grunderwerbs. Der Zweckverband beabsichtigt mit den Eigentümern der Flurstücke Optionsverträge zum Grunderwerb abzuschließen. Die Optionsverträge sollen erst zum Eigentumsübergang führen, wenn der Bebauungsplan genehmigt wird und der Zweckverband IndustriePark Oberelbe einen positiven Bescheid zu den GRW-Fördermitteln erhält. Die persönlichen Gespräche sollen nach Rückmeldung der Eigentümer ab Mitte Januar 2021 geführt werden.

Zweckverbandsvorsitzender Jürgen Opitz: „Aus den Visionen wird nun Stück für Stück Klarheit. Auch wenn weiter unter Hochdruck am Fördermittelantrag gearbeitet wird, ist es uns wichtig, mit dem derzeitigen Sachstand offen mit den Grundstückseigentümern ins Gespräch zu kommen. Ich bin guter Dinge, dass die Gespräche konstruktiver Natur sein werden.“