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Gültigkeit von Ausweisdokumenten – Stadtverwaltung bittet Bürger um Überprüfung

Auch wenn Auslandsreisen durch die Corona-Pandemie dieses Jahr nur bedingt möglich sein werden, bittet die Ausweisbehörde Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Generell gilt, dass jeder Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sein muss. Beim Überschreiten einer Staatsgrenze (ob mit oder ohne Grenzkontrolle) muss jeder Reisende, auch Kinder, im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein.

Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird. Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Alle erforderlichen Informationen erhält man bei der Buchung einer Reise über ein Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de gibt es die Möglichkeit umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen.

 

Für eine Neubeantragung benötigen Bürger/-innen folgende Unterlagen:

  • Geburts- oder Heiratsurkunde,
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild,
  • und das bisherige Dokument.
  • Für die Beantragung von Dokumenten für Minderjährige benötigt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Pirna die Zustimmung beider Sorgeberechtigten, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.

Folgende Gebühren erhebt die Verwaltung für die Antragstellung:

Personalausweis37,00 Euro      (ab 24. Lebensjahr)
22,80 Euro      (bis zum 24. Lebensjahr)
Reisepass60,00 Euro      (ab 24. Lebensjahr)
37,50 Euro      (bis zum 24. Lebensjahr)
Kinderreisepass13,00 Euro

 

Eine Vorsprache im Bürgerbüro ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.pirna.de/termine oder unter der Telefonnummer 03501 / 556 0 möglich. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personaldokumenten gern telefonisch zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auf www.pirna.de.