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Finanzieller Fahrplan für Technologiepark für 2019 festgezurrt: Haushaltsplan zur Genehmigung eingereicht

Nachdem der Zweckverband in der Verbandsversammlung den Haushaltsplan für das Jahr 2019 beschlossen hatte, wurde dieser nun dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Dieser Schritt ist aufgrund der vorgesehenen Kreditaufnahme und des Gesamtbetrages für Kassenkredite notwendig. Im Anschluss an die Genehmigung wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt 'Landkreisbote' öffentlich bekannt gemacht. Daran schließt sich eine einwöchige Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan an. Nach Ablauf der Auslegungsfrist tritt der Haushaltsplan rückwirkend vom 01.01.2019 in Kraft.

Der Haushaltsplan 2019 sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen in Höhe von 999,3 TEUR und im investiven Bereich Auszahlungen i.H.v. 6.531,9 TEUR vor. Die investiven Auszahlungen sollen durch Kreditaufnahmen gedeckt werden. Während der öffentlichen Auslegungen wurden keine Einwände eingereicht, über die die Verbandsversammlung hätte abstimmen müssen.