Für den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gilt ab dem 23. November 2020 eine neue Allgemeinverfügung.
Diese thematisiert die Regelungen zur Quarantäne bzw. häulichen Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen.
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