Grenzkontrollen bei der Einreise aus Tschechien und Österreich
In Umsetzung der erlassenen Quarantäne-Verordnung des Freistaates Sachsen werden durch die Bundespolizei Einreisekontrollen an den Grenzübergängen erfolgen: Alle sächsischen Grenzübergänge bleiben weiterhin ganztägig geöffnet.
Personen die in den Freistaat Sachsen einreisen, müssen einen negativen Corona-Test mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde und es gilt die Pflicht sich digital anzumelden.
Außerdem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Weitere Informationen, Ausnahmeregelungen und Anmelungsinformaionen sind auf der Corona-Seite des Landes Sachsen zu finden.
Quelle: Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
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