Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, wobei die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuellen Anschriften) amtlich bestätigt werden. Es gibt einfache und erweiterte Meldebescheinigungen. Die erweiterten Meldebescheinigungen enthalten neben den o.g. Personalien zusätzlich Angaben zum Familienstand, zur Religionszugehörigkeit und ggf. zu Ehepartner und minderjährigen Kindern.
Eine Meldebescheinigung kann persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei schriftlichen Anfragen muss der Grund der Beantragung angegeben und ein Scan des Personaldokumentes im PDF-Format übersandt werden. Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in diesen Fällen erst nach Rechnungslegung und Überweisung der Gebühr.
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 8,20 Euro erhoben.