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Bodeneingriffe

Wer Erdarbeiten, Bauarbeiten oder Gewässerbaumaßnahmen an einer Stelle ausführen will, von der bekannt oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, benötigt eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Gleich gilt, wenn man die bisherige Bodennutzung von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie im Boden Kulturdenkmale bergen, ändern will.

Ob sich ein Grundstück in einer Zone vermuteter archäologischer Funde (Grabungsschutzgebiet) befindet, ist bei einer Denkmalschutzbehörde zu erfragen.

 

Antrag

Die Genehmigung ist formlos in schriftlich Form bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Es sind alle für die Beurteilung und Bearbeitung des Vorhabens notwendigen Unterlagen beizufügen.

Bedarf ein Vorhaben der Baugenehmigung, so ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die Beteiligung des Landesamtes für Archäologie Sachsen erfolgt innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens. Die Zustimmung wird Bestandteil der Baugenehmigung.

 

Gebühren

Die Gebühren betragen bis zu 50,00 Euro.