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Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet am Birkenweg“ in der Fassung vom 18.03.2024 beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 18.03.2024 wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/5, 45/8 und 172/2 sowie jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 45/7, 46/54 und 46/55 je der Gemarkung Hinterjessen.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 6.200 m² (= 0,62 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch eine Waldfläche
  • im Westen durch kleingärtnerische Nutzungen
  • im Süden und Osten durch vorhandene Wohngebauung entlang des Birkenweges

Die folgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:

Mit dem Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet Am Birkenweg“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer maßvollen Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung entlang des Birkenweges zu schaffen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen – Artenschutzuntersuchung, Altlastenuntersuchung – Gefährdungsbeurteilung.

Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an dem unten genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten) abgegeben werden können.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr                   

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de
    Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne > Planname auswählen > der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne > Behörde, Ort > Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


Möhrs
Fachgruppenleiter Stadtentwicklung